Streit über Schallschutzmaßnahmen

Der gesunde Menschenverstand kommt vor Gericht nicht immer zum Zuge. In diesem Fall kürzte der Mieter aufgrund zu hoher Lärmbelastung die Miete. Er bemängelte den Schallschutz einer nach seinem Einzug ausgebauten Dachgeschosswohnung. Der Bundesgerichtshof entschied nun zugunsten des Vermieters: Dieser müsse nur den Schallschutz gewährleisten, der zum Zeitpunkt des Neubaues gültig war. Bei einem Neubau oder Umbau wiederum gelten andere Bedingungen.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-viii-zr-287-12-laermschutz-boden-mietrecht/?googlenews=1&cHash=372b6ad910751023bffb109ea73c185e

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