Nicht immer sind die Nachbarn schuld, wenn es laut wird. Manchmal ist auch die Wohnung hellhörig. Wie laut es dabei werden darf, hängt vom Baujahr des Hauses ab. Wer in einen Neubau zieht, darf eine gute Schalldämmung erwarten, in einer Gründerhausvilla wäre das nicht angemessen.
Normale Trittgeräusche sind kein Mangel. Diese hat Mieter durch den Mietvertrag akzeptiert. Wenn die Wohnung aber erst durch einen Umbau hellhörig geworden ist, ist die Rechtslage anders. Dann hat sich der Wohnwert verringert, der Bewohner kann eine Mietminderung beanspruchen.
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Lärm ist häufiger Grund für Mietminderung
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