Das Geräusch muss störend sein

Wenn Mieter bei Geräuschproblemen alleine dastehen

Die meisten Mieter werden von ihren Hausverwaltungen im Stich gelassen, wenn es um Hilfe bei Geräuschproblemen geht. Besonders schwer wird es für die Betroffenen, wenn die Verwaltung oder der Hausmeister das Problem als Einzelfall darstellen. Deshalb sollte sich die betroffene Mietpartei als erste Maßnahme Unterstützung aus der Nachbarschaft holen. Wenn mehrere Personen das Geräusch hören, kommt die Verwaltung schneller in die Gänge. Jeder Kenner der Szene weiß aber, dass gute Kontakte in großen Wohneinheiten eher die Ausnahme sind. Dennoch sollten Betroffene die Scheu überwinden und beim Nachbarn klingeln.

Zum Einstieg genügt oft eine orientierende Messung

Schallmessungen vor Ort sollten der Situation angepasst sein. Genügen mehrere Kurzzeitmessungen oder soll das Messgerät die ganze Nacht lang Daten aufzeichnen? Es kommt auf die richtige Strategie an, damit die Kosten im Rahmen bleiben. Fahrtkosten werden vermieden, wenn der Betroffene selbst orientierende Messungen mit einem Leihgerät vornimmt. Die aufgezeichneten Daten werden anschließend fachlich ausgewertet. Als Basis für eine gerichtliche Auseinandersetzung muss aber ein neutraler Dritter vor Ort sein und mit einer geeichten Ausrüstung messen.

Der Schallgutachter prüft, ob das Geräusch störend ist

Die Auswertung der geloggten Daten und das Anhören der Audiodatei lässt Rückschlüsse zu, ob das Geräusch als störend zu bewerten ist. Am einfachsten erscheint der Fall, wenn der gemessene Lautstärkepegel in Dezibel (A) die Richtwerte der TA-Lärm übersteigt. Zur Einschätzung müssen entweder zeitlich unterschiedliche Stichproben genommen werden oder Langzeitmessungen über mehrere Stunden erfolgen. Auf jeden Fall sollten die Betroffenen ein Lärmprotokoll führen.
Es muss nicht immer der Partylärm sein, der Menschen in den Wahnsinn treibt. Besonders störend gilt ein gleichförmiges, lang andauerndes Brummen oder Pfeifen. Die Pegel sind kaum hörbar, liegen oft unterhalb von 30 dB(A). In diesem Fall muss das Geräusch mit dem Schallpegelmessgerät in einzelne Terzbänder zerlegt werden. Gemessen wird ohne und mit dem fremden Störgeräusch. Bewegt sich der Schallpegel in mindestens einem Terzband drei Dezibel über dem Normalzustand, liegt bereits eine auffällige Situation vor.

Individuelle Herangehensweisen

Jede Geräuschsituation stellt sich anders dar. Deshalb kann der Gutachter die Kosten nicht genau im Voraus bestimmen. Meistens empfiehlt es ich, schrittweise an das Problem heranzugehen: Orientierende Messung, Kurzzeitmessung, Langzeitmessung, verschiedene Messorte, verschiedene Zeitpunkte, Wiederholungsmessung. Bei leisen Geräuschen ist oft Geduld gefragt. Betroffene sollten vorsichtig sein, wenn der Gutachter bereits in der Angebotsphase ein Garantieversprechen gibt. Dann kann das Auftragsvolumen schon mal mehrere Tausend Euro betragen. Sie können mich gerne anrufen oder mir schreiben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.