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Schallschutzklassen werkvertraglich vereinbaren

DEGA-Schallschutznachweis als Hilfsmittel

In Werkverträgen bei Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen werden Schallschutzklassen zunehmend vereinbart. Ein wichtiges Hilfsmittel bietet die Einteilung des DEGA-Schallschutzausweises. Die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) mit Sitz in Berlin hat einen Schallschutzausweis entwickelt, der mit seiner farbigen Einteilung dem Energiepass ähnelt. Der höchste Schallschutz erhält die Kennzeichnung A* und die Farbe „dunkelgrün“, für die niedrigste Stufe wurde der Buchstabe F und die Farbe „rot“ vergeben. Die Klassen des DEGA-Schallschutzausweises stehen im Einklang mit bisherigen Normierungsmaßnahmen. So entspricht die Stufe „C“ gemäß DEGA der Schallschutzstufe (SSt) II der VDI-4100 und dem Beiblatt 2 der DIN 4109-1989. Für die Stufe „B“ und SSt III sieht die DIN 4109 bisher keine Klassifizierung vor.
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So beurteilt der Richter Zimmerlautstärke

Der Begriff „Zimmerlautstärke“ spielt in Gerichtsprozessen eine große Rolle, bei denen der Kläger eine vermeintliche Ruhestörung abstellen möchte. Die Liste mit Beispielen ist lang und sehr individuell. Die Gerichtsakten verzeichnen streitende Ehepaare, auf den Boden stampfende Kinder, stundenlanges Üben von Berufsmusikern, nächtliches Duschen, Hundegebell oder Diskomusik. In den letzten Jahren hält eine neue Art von Lärmquelle Einzug in das Prozessgeschehen: lang anhaltende, gleichförmige Brummtöne aus der Nachbarwohnung sorgen bei den Betroffenen für schlaflose Nächte, Kopfschmerzen oder Bluthochdruck. Was liegt also näher, den Begriff „Zimmerlautstärke“ eingehender zu beleuchten.
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Bei der Planung die Nachbarn vergessen

Bei der Standortplanung für eine mobile Umspannstation hat man bei den verantwortlichen Behörden offensichtlich die Geräuschbelästigung unterschätzt. Die SZ München berichtete bereits mehrfach von der Situation im Münchner Stadtteil Daglfing. Die Umspannstation soll die nebenan entstehende Flüchtlingsunterkunft mit Strom versorgen. Seit der Inbetriebnahme fühlen sich die Anwohner belästigt. Die Betroffenen verstehen nicht, warum die Planer nicht einen Standort an einer unbebauten Stelle gewählt haben und fordern eine Lösung.
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