Der Begriff „Zimmerlautstärke“ spielt in Gerichtsprozessen eine große Rolle, bei denen der Kläger eine vermeintliche Ruhestörung abstellen möchte. Die Liste mit Beispielen ist lang und sehr individuell. Die Gerichtsakten verzeichnen streitende Ehepaare, auf den Boden stampfende Kinder, stundenlanges Üben von Berufsmusikern, nächtliches Duschen, Hundegebell oder Diskomusik. In den letzten Jahren hält eine neue Art von Lärmquelle Einzug in das Prozessgeschehen: lang anhaltende, gleichförmige Brummtöne aus der Nachbarwohnung sorgen bei den Betroffenen für schlaflose Nächte, Kopfschmerzen oder Bluthochdruck. Was liegt also näher, den Begriff „Zimmerlautstärke“ eingehender zu beleuchten.
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Kategorie-Archiv: Gerichtsurteile
Das Geräusch muss störend sein
Wenn Mieter bei Geräuschproblemen alleine dastehen
Die meisten Mieter werden von ihren Hausverwaltungen im Stich gelassen, wenn es um Hilfe bei Geräuschproblemen geht. Besonders schwer wird es für die Betroffenen, wenn die Verwaltung oder der Hausmeister das Problem als Einzelfall darstellen. Deshalb sollte sich die betroffene Mietpartei als erste Maßnahme Unterstützung aus der Nachbarschaft holen. Wenn mehrere Personen das Geräusch hören, kommt die Verwaltung schneller in die Gänge. Jeder Kenner der Szene weiß aber, dass gute Kontakte in großen Wohneinheiten eher die Ausnahme sind. Dennoch sollten Betroffene die Scheu überwinden und beim Nachbarn klingeln.
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Lärmstreitigkeiten vor Gericht
Alltägliches und kurioses landet bei Lärmstreitigkeiten vor Gericht. Ob schreiende Kinder, nächtliche Ruhestörung, elektrische Laubsammler, Altglascontainer oder Schuhegetrappel in der Wohnung – die Richter entscheiden mal so mal so.
Der Journalist Tobias Krell hat in seinem Artikel für die WAZ einige Fälle näher untersucht.
http://www.derwesten.de/wohnen/so-entscheiden-richter-in-verschiedenen-faellen-von-laermbelaestigung-id9021818.html