Kategorie-Archiv: Lärmschutz

Lärmschutz an industriellen Arbeitsplätzen

Lärmmessung in Staplerhalle

Lärmmessung am Arbeitsplatz in einer Staplerhalle

Lärm als relevantes Gesundheitsrisiko für Mitarbeitende

Lärm am industriellen Arbeitsplatz bleibt trotz technischer Fortschritte ein relevantes Risiko für die Gesundheit von Beschäftigten. Die regelmäßige Durchführung von Lärmmessungen bildet die Grundlage für fundierte Gefährdungsbeurteilungen und zielgerichtete Schutzmaßnahmen. Gesetzliche Vorgaben geben klare Handlungsspielräume vor, deren Einhaltung nicht nur rechtlich erforderlich, sondern auch aus arbeitshygienischer Sicht essenziell ist.
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Mobile Lärmmessungen im Industriebetrieb

Mobile Lärmmessung im Industriebetrieb

Lärm am Arbeitsplatz vermeiden

Flexibilität bei der Lärmmessung

Neue Arbeitsschutzbestimmungen und das wachsende Bewusstsein für die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm auf die Belegschaft führen dazu, dass in Betrieben zunehmend Lärmmessungen durchgeführt werden. Mobile Lärmmessgeräte bieten dazu eine flexible Lösung zur Beurteilung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz an. Sie ermöglichen es, Messungen an verschiedenen Orten innerhalb eines Industriebetriebs durchzuführen. Dies ist besonders nützlich in Betrieben mit wechselnden Prozessen oder temporären Lärmquellen. Mobile Lärmmessungen in industriellen Umgebungen haben gezeigt, dass die Lärmexposition oft variabel ist, je nach Tageszeit, Betriebsprozessen und Position des Mitarbeiters. Es ist daher wichtig, die Messungen zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten durchzuführen, um ein umfassendes Bild der Lärmbelastung zu erhalten.
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Schallschutzklassen werkvertraglich vereinbaren

DEGA-Schallschutznachweis als Hilfsmittel

In Werkverträgen bei Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen werden Schallschutzklassen zunehmend vereinbart. Ein wichtiges Hilfsmittel bietet die Einteilung des DEGA-Schallschutzausweises. Die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) mit Sitz in Berlin hat einen Schallschutzausweis entwickelt, der mit seiner farbigen Einteilung dem Energiepass ähnelt. Der höchste Schallschutz erhält die Kennzeichnung A* und die Farbe „dunkelgrün“, für die niedrigste Stufe wurde der Buchstabe F und die Farbe „rot“ vergeben. Die Klassen des DEGA-Schallschutzausweises stehen im Einklang mit bisherigen Normierungsmaßnahmen. So entspricht die Stufe „C“ gemäß DEGA der Schallschutzstufe (SSt) II der VDI-4100 und dem Beiblatt 2 der DIN 4109-1989. Für die Stufe „B“ und SSt III sieht die DIN 4109 bisher keine Klassifizierung vor.
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