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Schallschutzklassen werkvertraglich vereinbaren

DEGA-Schallschutznachweis als Hilfsmittel

In Werkverträgen bei Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen werden Schallschutzklassen zunehmend vereinbart. Ein wichtiges Hilfsmittel bietet die Einteilung des DEGA-Schallschutzausweises. Die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) mit Sitz in Berlin hat einen Schallschutzausweis entwickelt, der mit seiner farbigen Einteilung dem Energiepass ähnelt. Der höchste Schallschutz erhält die Kennzeichnung A* und die Farbe „dunkelgrün“, für die niedrigste Stufe wurde der Buchstabe F und die Farbe „rot“ vergeben. Die Klassen des DEGA-Schallschutzausweises stehen im Einklang mit bisherigen Normierungsmaßnahmen. So entspricht die Stufe „C“ gemäß DEGA der Schallschutzstufe (SSt) II der VDI-4100 und dem Beiblatt 2 der DIN 4109-1989. Für die Stufe „B“ und SSt III sieht die DIN 4109 bisher keine Klassifizierung vor.
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