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Lärmmessung in Büroräumen

Die Arbeitsschutzrichtlinie ASR 3.7 als wichtige Grundlage

Wenn am Arbeitsplatz Lärmeinwirkungen von kleiner 80 dB(A) auftreten sollten, dann ist die Richtlinie ASR 3.7 anzuwenden, ansonsten gelten die „Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung“, kurz TRLV Lärm. In der Praxis gilt dies für Büroarbeitsplätze, insbesondere bei Lärmeinwirkungen im Großraumbüro. Grundsätzlich soll an Arbeitsstätten der Lärmpegel so niedrig wie möglich gehalten werden.
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